1. |
Geltungsbereich: |
1.1 |
Alle
unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn
sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. |
1.2 |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen eines Lieferanten oder Kunden werden in keinem
Fall Vertragsgegenstand. |
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2. |
Angebote,
Vertragsschluß, Änderungen der Lieferartikel: |
2.1 |
Der
Kunde ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang der Bestellung bei uns gebunden.
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme des Angebotes innerhalb
dieser Frist schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen.
Ausreichend ist die Absendung der Bestätigung oder der Ware innerhalb
dieser Frist. |
2.2 |
Technische
und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben behalten
wir uns vor. Dasselbe gilt für den Fall von Abweichungen in Material,
Maß, Gewicht, Farbe, Struktur, Konstruktion und/oder Modelltype,
die durch den Hersteller bzw. unseren Vorlieferanten erfolgen. Wird keine
erhebliche Änderung vorgenommen und ist die Änderung bzw. Abweichung
für den Kunden zumutbar, kann unser Kunde keine Rechte aus der Abweichung
bzw. Änderung herleiten. |
2.3 |
Telefonische
Angaben durch uns sind unverbindlich. |
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3. |
Widerrufsrecht
für den Versandhandel: |
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Ist
der Kunde Verbraucher, d. h. nutzt er die bestellte Ware weder gewerblich
noch beruflich, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne jede Begründung
binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Wir erstatten dem Kunden
die von ihm geleistete Zahlung binnen 30 Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung,
vorausgesetzt, daß die gelieferte Ware unbeschädigt in verkaufsfähigem
Zustand zurückgegeben wird. Die Kosten für die Rüc ksendung
der Ware werden von uns nicht erstattet. |
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Das
Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Sonderbestellungen, individuell
gefertigte EDV Anlagen und Computersysteme, Audio-, Daten- oder Videoaufzeichnungen
oder Software, wenn die Versiegelung der Verpackung vom Kunden geöffnet
wurde. |
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4. |
Liefer-
und Leistungszeit: |
4.1 |
Liefertermine
und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
sind schriftlich festzulegen. Ist die Verbindlichkeit nicht ausdrücklich
vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen
im Zweifel unverbindlich. Werden nachträglich wirksam Vertragsänderungen
vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine
und -fristen. |
4.2 |
Wir
sind zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat erkennbar
an der Teillieferung kein Interesse. |
4.3 |
Wird
ein unverbindlicher Liefertermin bzw. eine unverbindliche Lieferfrist überschritten,
so kann der Kunde nach Fristüberschreitung uns schriftlich auffordern,
binnen angemessener Frist zu liefern. Diese Frist beträgt mind. zwei
Wochen ab Zugang der Aufforderung. Mit Ablauf der so gesetzten Frist kommen
wir in Verzug. Besteht der Kunde auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens
neben der Lieferung nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe F ahrlässigkeit
zur Last fällt. Wird ein verbindlicher Liefertermin/eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, so kommen wir bereits mit Überschreitung
des Termins/der Frist in Verzug. In diesem Fall gilt Ziff. 4.3. Satz 4
entsprechend. |
4.4 |
Für
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie
Naturkatastrophen, Streiks o. ä., haben wir nicht einzustehen. In
einem solchen Fall sind wir berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an
den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung
sowie einer anschließenden angemessenen Nachfrist hinauszuschieben
oder nach unserer Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung
oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. |
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5. |
Preise: |
5.1 |
In
den von uns angegebenen Preisen sind Versandspesen nicht enthalten. Diese
sind vom Kunden zusätzlich zu zahlen. |
5.2 |
Bei
Warenlieferung an den privaten Verbraucher im Warenwert unter 100,00 DM/51,13
EUR bzw. an den gewerblichen Kunden oder öffentliche Institutionen
im Warenwert unter 200,00 DM/102,26 EUR sind wir berechtigt, eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 10,00 DM/5,11 EUR gegenüber dem privaten Verbraucher
bzw. in Höhe von 20,00 DM/10,22 EUR gegenüber dem gewerblichen
Kunden oder öffentlichen Institutionen zu berechnen. |
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6. |
Versand,
Gefahrtragung, Versicherung: |
6.1 |
Bestellte
Artikel werde gegen Barnachnahme durch einen von uns auszuwählenden
Zustelldienst übersandt. |
6.2 |
Der
Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges
bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung der bestellten Ware geht
zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir die Warensendung
an das Transportunternehmen übergeben haben. |
6.3 |
Eine
Versicherung gegen den Verlust oder die Beschädigung der Ware auf
dem Transportweg wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und
auf dessen Kosten abgeschlossen. |
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|
7. |
Zahlung,
Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht: |
7.1 |
Soweit
wir bei uns bestellte Artikel nicht per Barnachnahme ausliefern können,
sind unsere Rechnungen ohne jeden Abzug sofort mit Auslieferung der Ware
fällig. |
7.2 |
Wir
behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen. |
7.3 |
Jede
Zahlung unseres Kunden dürfen wir zunächst auf die älteste
Schuld des Kunden, soweit bezüglich einer älteren Schuld bereits
Kosten und/oder Zinsen entstanden sind, zunächst auf die Kosten und
dann auf die Zinsen verrechnen. Dies gilt nicht bei anderslautender Zahlungsbestimmung
des Kunden. |
7.4 |
Der
Kunde kommt in Verzug, wenn er bei einer Warenlieferung per Nachnahme die
Annahme verweigert oder im Fall der Vorkasse oder Lieferung gegen Rechnung
die von ihm geschuldete Zahlung trotz Mahnung ganz oder teilweise nicht
leistet. Ab Verzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von
5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen, sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen
niedrigeren Schaden nachwei st. |
7.5 |
Im
Fall des Zahlungsverzuges sind wird berechtigt, vom Kunden die an diesen
gelieferte Ware nach Ablauf einer gem. § 326 BGB gesetzten Nachfrist
herauszuverlangen. Der Kunde erteilt im Vorwege seine Einwilligung für
einen ggf. erforderlichen Wiederausbau von uns gelieferter Ware. Die durch
die Warenrücknahme entstehenden Kosten einschließlich der Kosten
der Rücksendung hat der Kunde zu tragen. |
7.6 |
Der
Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche
aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder
rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist nicht berechtigt, unseren
Zahlungsansprüchen Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mangelrügen,
entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis. |
|
|
8. |
Eigentumsvorbehalt: |
8.1 |
Unsere
Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Für Lieferungen an
Nichtkaufleute gilt: Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger
Bezahlung der Vorbehaltsware. Für Lieferungen an Kaufleute gilt: Der
Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher, aus
der Geschäftsbeziehung bestehender Forderungen. Der kaufmännische
Kunde kann die Freigabe von Vorbehaltsware verlangen, soweit der Wert der
Ware die Summe der noch offenen Forderungen um 20 % übersteigt. |
8.2 |
Der
nichtkaufmännische Kunde ist nicht berechtigt, über die Vorbehaltsware
zu verfügen.
Solange
der kaufmännische Kunde nicht in Verzug ist, ist er berechtigt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten
und/oder weiterzuveräußern. Dem Kunden aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Grund bezüglich der Vorbehaltsware zustehende
Ansprüche gegen Dritte tritt der Kunde sicherungshalb er an uns ab;
wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich,
die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen.
Der Kunde kann die Rückabtretung der Forderungen gegen Dritte verlangen,
soweit diese Forderungen die Summe unserer noch offenen Forderungen um
20% übersteigt. |
8.3 |
Erlischt
unser Vorbehaltseigentum durch Verarbeitung durch uns gelieferter Ware
(z. B. durch Verbindung mit anderen Sachen), so überträgt der
Kunde bereits hiermit auf uns das Miteigentum an der durch Verbindung entstandenen
Sache. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Kunde die
durch Verbindung entstandene neue Sache für uns unentgeltlich mitverwahrt. |
8.4 |
Machen
Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Fall einer
Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention
durch uns, hat der Kunde zu erstatten. |
|
|
9. |
Gewährleistung,
Mangelrüge, Haftung: |
9.1 |
Die
Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Gefahrübergang. |
9.2 |
Der
Kunde hat die ihm von uns gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang
auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße
Funktion zu untersuchen und uns unverzüglich, spätestens zwei
Wochen nach Erhalt der Warenlieferung etwaige offensichtliche Mängel,
Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Für verspätet
angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leisten wir keine Gewähr,
es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung
durch den Kunden nicht festzustellen. |
9.3 |
Unsere
Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch
unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs-
oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe
in die gelieferte Ware durch den Kunden oder nicht zu unserem Verantwortungsbereich
gehörige dritte Personen oder dadurch entstanden, daß an von
uns gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder für diese Waren Verbrauchsmaterial verwendet wurden, die nicht
den Originalspezifikationen entsprechen. |
9.4 |
Wir
leisten unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt
mindestens vier Wochen. Bei der Bemessung der Frist ist zu berücksichtigen,
daß wir d en Liefergegenstand unsererseits dem Hersteller/Lieferanten
übersenden müssen. |
9.5 |
Ansprüche
des Kunden auf Schadensersatz, z. B. wegen Nichterfüllung, Verschulden
bei Vertragsschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Mangelfolgeschäden,
aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen;
es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. |
9.6 |
Die
Abtretung von gegen uns gerichteten Gewährleistungs- oder Schadensersatzsansprüchen
gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen. |
9.7 |
Ergibt
die Überprüfung eines vom Kunden reklamierten Artikels, daß
der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern
daß der Artikel mangelfrei ist, sind wir berechtigt, dem Kunden die
Prüfkosten gem. Einzelnachweis in Rechnung zu stellen. |
9.8 |
Wird
aus Kulanz eine Gutschrift gewährt, so ist deren Gültigkeit auf
sechs Monate ab Ausstellung begrenzt. Eine Barauszahlung der Gutschrift
ist ausgeschlossen. Bei Erteilung einer Kulanzgutschrift wird ein Abzug
vom Warenwert zum Ausgleich des Bearbeitungsaufwandes vorgenommen. |
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10. |
Gerichtsstand: |
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Als
Gerichtsstand ist Kiel vereinbart, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist. |
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Stand:
29.02.2001 |